Allgemeine Geschäftsbedingungen Narrenhand Objektdesign

 

1. Gültigkeit der Bestimmungen

1.1.

Die Firma Narrenhand Objektdesign, Inhaber: Sascha B. Kohler (nachfolgend "SBK"), Hauptstr. 43, CH-4233 Meltingen führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals extra verändert vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

 

1.2.

Für alle Rechtsgeschäfte mit SBK sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

 

2. Vertragsabschluß

2.1.

Angebote (auch die Notierungen der Standardpreisliste) sind stets freibleibend. Aufträge müssen schriftlich per Briefpost oder Telefax vom Kunden gegenbestätigt werden. Erst nach Eingang der Auftragsbestätigung in unserem Hause gilt der Vertrag als geschlossen.

 

2.2.

Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Telefax.

 

3. Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind immer schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.

 

4. Verbindlichkeit einer Bestellung

Für einen online per Bestellformular vom Auftraggeber erteilten Designauftrag an SBK wird automatisch eine Bestätigung erzeugt und an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an unsere Anschrift auf dem Postweg oder per Fax einzusenden. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere erbrachte Dienstleistung ist der vereinbarte Preis in jedem Fall - nach Abnahme oder Verstreichen der Abnahmefrist - zu entrichten.

 

5. Auftragsablauf und Garantievereinbarung

5.1.

Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt SBK die Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Der Entwurf ist durch einen "MUSTER" - Schriftzug entsprechend als Muster gekennzeichnet. 

 

5.2.

Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.

 

 

 

 

5.3.

Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) auch gleich ein kostenloses Zweitmuster fordern. Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die im krassen Gegensatz zu dem vom Kunden im Auftrag gemachten Gestaltungsvorgaben stehen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, da hier dann kein Fehler unsererseits vorliegt. Grundsätzlich sollte der Kunde für den Zweitentwurf detaillierte neue Gestaltungsvorgaben erbringen, damit SBK diese dann bestmöglichst umsetzen kann. Die Wünsche für einen Zweitentwurf dürfen allerdings den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben nicht deutlich überschreiten. Dieses Recht garantieren wir für alle Festpreisangebote unserer Standardpreisliste. Bei allen Aufträgen, die auf einem individuellen Preisangebot unseres Hauses basieren (Print, Sonstiges), bieten wir ein einfaches Änderungsrecht an, d.h. kleinere Änderungswünsche des Kunden (z.B. Änderungen am Text, Austausch von Fotos oder ähnliches) werden einmalig kostenfrei ausgeführt. Darüber hinausführende Änderungswünsche bzw. die Erstellung komplett neuer Entwürfe bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis (CHF 80,00 inkl. MwSt.).

 

6. Pflichten und Haftung des Auftraggebers

6.1.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafik-Design Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.

 

6.2.

Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

 

6.3.

Der Auftraggeber stellt SBK von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen SBK stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

 

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1.

Jeder an SBK erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

 

7.2.

Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen SBK insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche zu.

 

7.3.

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von SBK weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt SBK, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

 

 

 

7.4.

SBK überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und SBK.

 

7.5.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

 

7.6.

SBK hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt SBK zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe. Sofern SBK allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet SBK stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadenersatzansprüche.

 

7.7.

Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

7.8.

SBK erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos) werden aber zwangsläufig immer wieder von SBK für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran - auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von SBK (bzw. deren Grafikern) erstellten Grafik - ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann. Besonders gilt dies für Fotomaterial.

 

7.9.

Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Bilder etc. werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens SBK eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber SBK erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch "exklusives" Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.

 

7.10.

Die von SBK erstellten und durch "MUSTER"-Text gekennzeichneten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht SBK Schadenersatz in Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotpreises zu.

 

8. Vergütung

8.1.

Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten Standardpreisliste (neueste Fassung) bzw. - soweit erfolgt - auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von SBK. 

 

8.2. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist SBK berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

 

9. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

9.1.

Die Vergütung ist nach Abnahme des Entwurfs (mit Musterkennung) fällig. SBK stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Originalgrafik (ohne Musterkennung) wird grundsätzlich erst nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt. Nach eigenem Ermessen stellt SBK die Originale in Ausnahme- oder besonderen Vertrauensfällen, auch sofort nach Abnahme zur Verfügung, z.B. bei bekannten Stammkunden.

 

9.2.

Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel gehen wir von maximal zwei Arbeitswochen, d.h. 10 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme - nach Mahnung durch SBK - auch nach maximal 15 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. SBK behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

 

9.3.

Bei Zahlungsverzug kann SBK Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bank Jura Laufen. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

 

10. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig. Bei Airbrusharbeiten im Versandwege erfolgt die Zahlung per Nachnahme.

 

11. Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

 

12. Gewährleistung, Mängel

SBK verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

 

SBK verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

 

12.3.

Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

 

 

12.4.

Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von SBK geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

13. Haftungsbeschränkungen Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet SBK bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

14. Digitale Daten

SBK ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

14.2.

Hat SBK dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch SBK geändert werden.

 

15. Schlussbestimmungen

15.1.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass wir die für ihn erstellten Grafiken, Drucke etc. bei Bedarf als "Referenz" in unseren öffentlichen Galerien auf unserer Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis unserer Arbeiten verwenden. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, oder positive Zitate in unsere ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, die wir im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und SBK um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.

 

15.2.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

15.3.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von SBK.

 

15.4.

Es gilt das Recht der Schweiz.

 

15.5.

Gerichtsstand ist Dornach.

 

15.6.

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

[Stand: 14.04.2005, Meltingen]